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   BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87   

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https://dejure.org/1988,15410
BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,15410)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1988 - IX ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,15410)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1988 - IX ZR 277/87 (https://dejure.org/1988,15410)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Zuteilung des Zinsbetrages aus einer Grundschuld an die Beklagte noch vor der Befriedigung der Grundschuld der Klägerin - Herleitung des Anspruchs aus der Verteilung des Versteigerungserlöses - Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 Abs. ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1986 - IX ZR 104/85

    Entscheidung über einen erstinstanzlichen nicht beschiedenen Anspruch im

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87
    Aus dem Sicherungsvertrag hat der Besteller einer Sicherungsgrundschuld den durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingten Anspruch, daß der Grundpfandgläubiger die nicht mehr valutierte Grundschuld oder den nicht valutierten Teil der Grundschuld zurückgewähre (vgl. Senatsurt. v. 25. März 1986 - IX ZR 104/85, ZIP 1986, 900, 902).
  • BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86

    Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87
    Das wäre der Fall, wenn die Beklagte im Zeitpunkt der Abtretung vom 30. Mai 1983 gewußt hätte, daß das Surrogat für eine Sicherungsgrundschuld abgetreten werden sollte und daß diese nicht mehr valutiert war (vgl. BGH, Urt. v. 15. Januar 1988 - V ZR 183/86, WM 1988, 446, 450).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 9/80

    Anmeldung von rückständigen Grundschuldzinsen im Versteigerungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87
    Nur diese künftigen schuldrechtlichen Ansprüche (vgl. BGH, Urt. v. 27. Februar 1981 - V ZR 9/80, NJW 1981, 1505) konnten die Eigentümer auf die Beklagte oder einen anderen Dritten übertragen.
  • BGH, 25.10.1984 - IX ZR 142/83

    Vorausabtretung eines künftigen Rückübertragungsanspruchs

    Auszug aus BGH, 20.10.1988 - IX ZR 277/87
    Der Klägerin kann ein Bereicherungsanspruch auf Zahlung von 148.333,32 DM zustehen, wenn sie gegen die Beklagte aus abgetretenem Recht den Anspruch auf Verzicht auf den Versteigerungserlös gemäß §§ 1192, 1157, 1169 BGB hatte (vgl. Senatsurt. v. 25. Oktober 1984 - IX ZR 142/83, NJW 1985, 800).
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